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Haushaltsautonomie?

Ob das Bundesverfassungsgericht die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt stoppt, ist ungewiss. Die überzeugenderen verfassungsrechtlichen Argumente zielen aber darauf ab, dass der Bundestag hier mit einer Zweidrittel-Mehrheit vor allem beschlossen hat, dass ein Souveränitätstransfer nach Brüssel erfolgen soll und dass eben auch eine solidarische Haftung für notleidende Euro-Staaten gewollt ist. Von Friedrich Graf von Westphalen
| Bundesadler und Europastern im Deutschen Bundestag. Foto: dpa

Es ist nicht leicht vorauszusagen, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die anhängigen Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Bundestags-Fraktion „Die Linke“ gegen die Zustimmung des Bundestages vom vergangenen Freitag zum europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), einer Art permanenter Rettungsschirm, sowie dem Fiskalpakt wirklich als im Wesentlichen unbegründet zurückweisen wird – und damit auch den Antrag auf einstweilige Anordnung, was diese Gesetze zur Eurorettung noch verhindern soll.

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