Ein Grundschullehrer in Bayern muss weiter in Klassenzimmern unterrichten, in denen ein Kreuz hängt. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage des Pädagogen ab, der sich als Atheist bezeichnet und die Entfernung des Kreuzes gefordert hatte. Als Begründung führte das Gericht an, der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, er sei als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit aber weiter gefestigt. Deshalb habe er auch zu respektieren, dass der Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes gesetzlich festgelegt sei. Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte die Entscheidung. Damit werde die bisherige Rechtsprechung weiter fortgesetzt. Es gehe um die Erziehung und Bildung junger Menschen.