Bleibt es beim vorgesehenen Zeitplan, wird der Bundestag am 6. November endgültig über die Neuregelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Viele der „Argumente“, die in der bisherigen Debatte ins Feld geführt werden, halten einer Überprüfung nicht stand. „Die Tagespost“ hat die Wichtigsten zusammengestellt. „Das Grundgesetz kennt zwar ein Recht, aber keine Pflicht zum Leben“ Das sogar trifft zu. Was nicht zutrifft, sind die Schlussfolgerungen, die viele daraus fälschlicherweise ziehen. Aber der Reihe nach: Der Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes ist nicht identisch mit dem des Christentums, das den Menschen als „Krönung der Schöpfung“ und „Ebenbild Gottes“ betrachtet. ...
Gewogen und für zu leicht befunden
Gibt es Argumente, die für eine gesetzliche Erlaubnis der (ärztlichen) Beihilfe zur Selbsttötung sprechen? – Ein Faktencheck – Teil 1. Von Stefan Rehder