Im Streit um den 550 000 Mal verkauften Bestseller „Tannöd“ sieht das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe als nicht gerechtfertigt an. Zu Beginn des Prozesses sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kaess am Mittwoch, die Zivilkammer nehme keine Urheberrechtsverletzungen der Autorin Andrea Maria Schenkel an. DT/dpa