Springer-Chef Mathias Döpfner muss vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen wegen seiner Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann rechnen. Das Landgericht Köln wies am Dienstag einen Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner zurück. Seine Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Gericht. Damit ist der Rechtsstreit um Döpfners offenen Brief aber möglicherweise noch nicht zu Ende. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, sobald ihm der ablehnende Gerichtsbeschluss vorliege, werde er seinem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen und Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln einzulegen.