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Fake muss man selbst durchschauen

Wie netzpolitik.org, Plattform für digitale Freiheitsrechte, das Thema „Falschnachrichten“ behandelt. Von Alexander Riebel
Industrie 4.0
Foto: dpa | Hausfriedensbruch 4.0? Die Geschäftsbedingungen Sozialer Netzwerke könnten relevant strafrechtlicher Verurteilungen werden.

Nach wie vor scheint das Problem aller Gesetze und Maßnahmen gegen Fake News oder Bots darin zu bestehen, dass die Grenzen des staatlichen Eingriffs unklar sind. Diese Grenzen würden bei digitalem Hausfriedensbruch 4.0 greifen. So stellen sich das die Länder Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt vor, die nach Angabe der Plattform netzpolitik.org gegen Hass und Meinungsroboter vorgehen wollen, wie die Justizminister der drei Länder erklärt haben. Doch bereits die Gesetzesinitiative aus dem vergangenen Jahr war unscharf formuliert. Hier wurde eine Tat dadurch definiert, dass das berechtigte Interesse eines anderen verletzt werde. Doch wo hier die Grenzen sind, ist nicht ersichtlich.

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