Das Erzbistum München-Freising hat beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG in Berlin erwirkt. Ohne mündliche Verhandlung gaben die Richter am Mittwoch einem Unterlassungsantrag der Kirche statt. Demnach dürfen Springer-Medien nicht länger verbreiten, dass Kardinal Reinhard Marx Missbrauchsvorwürfe vertuscht habe. Auch muss die Behauptung unterlassen werden, Marx habe diesbezüglich Informationen zurückgehalten, um sie später politisch zu nutzen, sich nach außen aber als Aufklärer gegeben. Des weiteren hält das Gericht die Darstellung nicht für statthaft, dass das Erzbistum in dem Fall monatelang untätig geblieben sei.