Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat auch in zweiter Instanz keine gerichtlichen Schritte gegen Springer-Chef Mathias Döpfner durchsetzen können. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Landgerichts Köln, das den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner abgelehnt hatte. Erdogan muss sich Döpfners Kritik demnach gefallen lassen – sie fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. In dem Fall geht es um Döpfners öffentliche Unterstützung für den Fernseh-Satiriker Jan Böhmermann, der Ende März in seiner Sendung auf ZDFneo eine „Schmähkritik“ vorgetragen hatte. In diesem Gedicht bedachte er Erdogan demonstrativ mit massiven Schmähungen.