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Eine letzte Grenze

Am 6. November 2015 werden vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung debattiert und dann zur Abstimmung gestellt. Dabei wird der Begriff der Selbstbestimmung eine wichtige Rolle spielen. Auf diese habe der Mensch ein Recht – immer und gerade, wenn es um Leben und Tod gehe. Doch was bedeutet Selbstbestimmung wirklich? Gerade wenn es um die menschliche Würde geht? Von Josef Bordat
Foto: dpa | Echter Beistand ist wichtig für Sterbende. Das „Selbstbestimmungs“-Argument ignoriert diese Dimension.

Sterbehilfe“ bricht ein Tabu: Sie betrachtet die Tötung eines Menschen nicht mehr als eine in sich schlechte Handlung, sondern formuliert Bedingungen, unter denen die Tötung eines Menschen nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten ist. Dem Tötungstabu korrespondiert das Leben als ein Wert an sich. Das daraus folgende Gebot, kein Leben beenden zu dürfen, auch nicht das eigene, ist ein Naturrecht, das jeder Mensch intuitiv als richtig erkennen kann und das sowohl in die religiöse Ethik (in Christentum, im Judentum und im Islam mit Hinweis auf das Gottesgeschenk des Lebens) als auch in die säkulare Ethik (etwa bei Kant, mit Hinweis auf eine moralische Lebenspflicht des empirischen Subjekts aufgrund der Würde des ...

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