Gerade nachdem die Koalition aus CDU/CSU und SPD sich am späten Mittwochabend auf letzte Änderungen am „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ verständigt hatte, die dem Bundeskriminalamt (BKA) in Verdachtsfällen das Abhören und Sammeln von Daten von Telefon- und Internetnutzern erlaubt, wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regierung zum zweiten Mal innerhalb von acht Monaten in die Schranken: In einer einstweiligen Anordnung verfügte das oberste deutsche Gericht, dass etwa Informationen, die durch das Ausspähen von Computern gewonnen wurden nur unter strengen Voraussetzungen an die Geheimdienste und an die Polizei weitergegeben werden dürfen.
Eine Rüge für die Regierung
Der Deutsche Presserat steht in Sachen Internet vor vielfältigen Herausforderungen