Mit seiner Berufung in den Senat der Kirche wird jedem Kardinal eine Titelkirche oder Diakonie in der Ewigen Stadt zugewiesen, mit der er dann symbolisch dem römischen Klerus zugerechnet wird. Zwar besitzen die Kardinäle laut dem „Codex Iuris Canonici“, dem kirchlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1983, über diese Gotteshäuser keine Leitungsgewalt und sollen „sich in keiner Weise in die Angelegenheiten einmischen, die sich auf deren Vermögensverwaltung, Disziplin oder kirchlichen Dienst beziehen“; es wird ihnen aber eindringlich empfohlen, „das Wohl dieser Kirchen mit Rat und Schirmherrschaft zu fördern“.
Einblicke in das rege Gemeindeleben römischer Pfarreien
Die Titelkirchen und Diakonien der Kardinäle im Internet Von Ulrich Nersinger