Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde gehört zu den „Household Names“ der zweiten deutschen Republik. Der Jurist (1983–1996) und Historiker hat als Rechtsphilosoph wie als langjähriger Verfassungsrichter zahlreiche wichtige Debatten entweder angestoßen oder maßgeblich beeinflusst. Geprägt von so unterschiedlichen Denkern wie Gerhard Ritter, Carl Schmitt oder Franz Schnabel hat das aus katholischem Hause stammende SPD-Mitglied, dessen Bruder Limburger Domkapitular war, stets ein besonderes Interesse am Staat-Kirche-Verhältnis gezeigt.
Ein Satz und seine Wirkungsgeschichte
Die Lebensgrundlagen des Staates im Spiegel des Verfassungsrechtlers Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde. Von Urs Buhlmann