Es war sozusagen der letzte Streich in der vergangenen Legislaturperiode. Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD wollte dem sogenannten Hatespeech, der Hassrede, in den Sozialen Netzwerken zu Leibe rücken. Hass ist eine Gesinnung. Systematisch ist eine Gesinnung eindeutig verschieden von einer Tat. Eine Tat, die rechtswidrig ist, muss man ahnden. Das ist eine moralische Pflicht, die dem Staat obliegt und die er nicht delegieren darf. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob man eine Gesinnung ahnden darf. Die Meinungsfreiheit in unserer Verfassung kennt nur sehr wenige Einschränkungen. Hass ist moralisch verwerflich, justiziabel ist er in der Regel nicht. Der Justizminister sah sich über solcherart Fragen erhaben.
Kultur
Ein Gaga-Gesetz
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein bürokratisches Monstrum. Von Peter Winnemöller