Im Auschwitz-Prozess wurde nach deutschem Strafrecht verhandelt. Wie kam es dazu, dass im Unterschied zu den Nürnberger Prozessen nun deutsches Recht zur Anwendung kam? Während der Besatzungszeit haben die Alliierten NS-Gewaltverbrechen als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Unter deutschen Richtern und Staatsanwälten wurde dies aber kontrovers diskutiert. Viele waren dagegen, weil sie darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sahen. Im Jahr 1950, als Deutschland seine Souveränität wieder erlangte, wurde dieses Rückwirkungsverbot ins Grundgesetz aufgenommen. Als Völkermord durften nur künftige Verbrechen, nicht aber NS-Gräueltaten geahndet werden. Deswegen wurde über diese NS-Verbrechen nach ...
Die Grenzen des positiven Rechts: Hintergrund
Der Bostoner Geschichtsprofessor Devin O. Pendas über die rechtlichen Aspekte des Auschwitz-Prozesses, der 1963 begann. Von José García