Unter Verfassung wird ein Zustand sowie unter Verfassungsrecht die in gesetzlichen Regeln gefasste Grundordnung eines Staates verstanden. Wie kein anderer Staat hat die Bundesrepublik Deutschland ihr Verfassungsrecht in Gesetzesform für den Gesamtstaat nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs und des nationalsozialistischen Regimes unter der Bezeichnung „Grundgesetz“ 1949 beschlossen. Dieses Grundgesetz sollte die Rechtsgrundlage jenes Teils Deutschlands werden, der sich im Westen zur rechtsstaatlichen Demokratie mit Sozialverantwortung bekannte und in Frieden die Einheit des Landes anstrebte.