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Der Fall Kardinal Pell: Cui Bono?

Es geht um mehr als Meinungsfreiheit: Das Verfahren gegen den australischen Kardinal wirft bislang mehr Fragen auf, als es beantwortet. Von Anian Christoph Wimmer

Trotz einer Nachrichtensperre der zuständigen Gerichtsbarkeit haben weltweit zahlreiche Medien, auch in Deutschland, berichtet, dass eine Jury in Australiens Bundesstaat Victoria am 11. Dezember in erster Instanz Kardinal George Pell des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger für schuldig befunden habe. Eine offizielle Stellungnahme, geschweige denn Bestätigung, gibt es bis dato nicht. Die verhängte Sperre der Justiz – eine sogenannte Gag Order – ist seit Juni in Kraft, und könnte auch noch Monate in Kraft bleiben. Sie verbietet jede Berichterstattung durch Medien, die vor Ort gelesen werden können. Kommentatoren haben diese „Knebelung“ der Presse scharf kritisiert, vor allem aus Gründen der Meinungs- und ...

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