Es gibt heute kaum eine bioethische Diskussion, in der nicht irgendwann der Vorwurf auftaucht, der Gegner begehe einen naturalistischen Fehlschluss – oder er argumentiere „biologistisch“. Gescholten wird hier, wer auf Naturvorgaben und biologische Fakten verweist. Worum geht es dabei genauer? Und wie steht es mit dem Recht solchen Einspruchs? Zunächst einmal meinen die beiden Einreden nicht dasselbe. Sie sind zu unterscheiden und darum auch getrennt zu behandeln. Die erste zielt auf einen methodischen, logischen Fehler, die zweite bemängelt die Perspektive, aus der jemand die Problematik angeht. Was hat es also mit dem naturalistischen Fehlschluss auf sich? Dazu verweisen uns die Lexika vor allem auf zwei englische ...
Das Wirkliche ist ursprünglich schön und gut
Aus dem recht verstandenen Sollen folgt das Sein – Der sogenannte naturalistische Fehlschluss führt häufig zu Missverständnissen in der bioethischen Diskussion