Der Deutsche Bundestag hat 2007 die im Personenstandsgesetz (PStG) vorgesehene Strafbarkeit der Vornahme einer kirchlichen Trauung vor der standesamtlichen aufgehoben. In Österreich hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits am 19. November 1955 den „§ 67 des Personenstandsgesetzes vom 3. November 1937... als verfassungswidrig aufgehoben“. Das PStG war in Österreich bei der Machtergreifung des Nationalsozialismus mit dem deutschen Ehegesetz eingeführt worden.
Das Kulturkampferbe endlich entsorgen
Die fakultative Zivilehe wird den Anliegen des Staates gerecht und respektiert zugleich das Menschenrecht der Religionsfreiheit