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Behörde entscheidet bei der Hedwigs-Kathedrale

Im Streit um die Neugestaltung der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale muss einem Zeitungsbericht zufolge jetzt die Denkmalbehörde des Bezirks Mitte entscheiden. Der Bauantrag für den Umbau im Innern, bei dem die Bodenplatte geschlossen werden soll, sei zwar noch nicht eingereicht worden, aber es sei vom Erzbistum der Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung gestellt worden, berichtete die „Berliner Morgenpost“ (Montagsausgabe). Stadtrat Ephraim Gothe (SPD) habe der Zeitung bestätigt, dass es Baupläne gebe, anhand derer die Fachleute die denkmalrechtlichen Fragen beurteilen. Dabei gehe es speziell auch um „gottesdienstliche Belange“.

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