Nach der Reichsgründung 1871 behielt das Königreich Bayern als Bundesstaat des Deutschen Reiches seine diplomatischen Vertretungen in St. Petersburg, Wien, Bern und am Quirinal, also beim Königreich Italien, sowie am Heiligen Stuhl bei, obwohl nach Artikel 11 der Reichsverfassung von 1871 das Recht zur Beglaubigung ausländischer Diplomaten dem König von Preußen als Deutschem Kaiser zustand.
Bayern und der Vatikan
Jörg Zedler über Otto von Ritter, den letzten bayerischen Gesandten am Heiligen Stuhl. Von Harm Klueting