Über die begrüßenswerten Bemühungen um eine gesetzliche Regelung zur Vermei- dung von Spätabtreibungen drohen die etwa 98 Prozent der vorgeburtlichen Kindestötungen nach dem sogenannten Beratungskonzept mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten. Die Politiker tun so, als beziehe sich die Pflicht des Gesetzgebers, die Auswirkungen der geltenden Gesetze zum „Schwangerschaftsabbruch“ zu beobachten und sein Konzept, soweit erforderlich, zu korrigieren oder nachzubessern, nur auf die Spätabtreibungen, nicht auf die früheren. aber ebenso tödlichen. Nach einem blauäugigen Blick auf die offizielle Statistik wird behauptet, diese würden „immer weniger“. Und selbst in kirchlichen Kreisen ist die Auffassung zu hören, das in ...
Auch frühes Töten ist schweres Unrecht
Zur aktuellen Debatte um das Thema Spätabtreibung: Das „Beratungskonzept“ lässt ungeborene Kinder schutzlos