Reproduktionsmediziner rechtfertigen die künstliche Befruchtung mit dem Leiden ihrer Patienten. Kinderlosigkeit gilt als Krankheit, die künstliche Befruchtung als deren Therapie. Die Krankenkassen haben sich dem nicht verschlossen und die assistierte Reproduktion als Sterilitätstherapie in ihren Leistungskatalog aufgenommen, obgleich die Sterilität selbst nach einer erfolgreichen, also zur Geburt eines Kindes führenden Behandlung die gleiche ist wie zuvor. Reproduktionsmediziner behandeln mit der In-Vitro-Fertilisation und der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion also nicht eine Krankheit, sondern einen Wunsch, den Wunsch nach einem Kind.