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„Absolut verzerrte Darstellung“

Die GEMA wehrte sich vor Gericht mit einer Unterlassungsklage gegen irreführende Sperrtafeln von YouTube. Von Burkhardt Gorissen

Der Hinweis hat deutsche YouTube-Nutzer hinreichend verärgert: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“. Eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der GEMA“, urteilte das Landgericht München I nun. Damit hat sich die GEMA erfolgreich gegen den Taschenspielertrick von YouTube gewehrt, der die Verwertungsgesellschaft so aussehen lässt, als sei sie für Sperrungen von Videos auf der Internet-Videoplattform mitverantwortlich.

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