Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten folgende Ausnahmen: 1) Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB) Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straflos, wenn – die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, – die schwangere Frau den Abbruch verlangt und – sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat. 2) Indikationsstellung Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig im Falle – einer medizinischen Indikation (§ 218a Abs. 2 ...
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Abtreibung in Deutschland: Zahlen und Fakten
Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten folgende Ausnahmen: