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Viel Geld für Nichts

Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom machen wenig Sinn. Von Rainer Klawki
Aufschluss über das Vorliegen von drei Chromosomenerkrankungen bei Ungeborenen
Foto: STIFTUNG JA ZUM LEBEN | Gefährliche Debatte: Der Wechsel der Blickrichtung auf das Kind muss nachdenklich stimmen.

Der Deutsche Bundestag soll Anfang dieses Jahres über die finanzielle Erstattungsfähigkeit eines Bluttests auf Trisomie 21 bei Schwangeren entscheiden. Dieser Test gibt Aufschluss über das Vorliegen von drei Chromosomenerkrankungen bei Ungeborenen: des Down-Syndroms (Mongolismus oder Trisomie 21), sowie der Trisomien 18 und 13. Die beiden letzteren Erkrankungen sind lebensverkürzende Diagnosen. Die Kinder sterben bald nach der Geburt. Die Kinder mit Down-Syndromhaben eine gute Lebenserwartung. Ferner kann der pränatale Blut-Test aufzeigen, ob ein Junge oder ein Mädchen unterwegs ist.

Wie ist das möglich? Im Blut der Schwangeren zirkulieren DNA-Stücke aus der Plazenta, die nachweisbar sind. Was kann also Schlimmes dabei sein, wenn man Wissen hinzugewinnt und der Staat bereit ist, dafür Gelder zur Verfügung zu stellen? Da offenbar genug Geld im Staatssäckel ist, kann sogar an die Finanzierung eines Screenings gedacht werden, also an eine Untersuchung für jede Schwangere.

Aber es gibt gewichtige Gründe (finanzielle und ethische) gegen eine solche Entscheidung: Der Test kostet im Schnitt 299 Euro (mehrere Anbieter, Preise von 2017). Bei insgesamt 784 901 Lebendgeburten, sowie 101 209 Schwangerschaftsabbrüchen (offizielle Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2017) kann von einer Million Schwangerschaften in Deutschland pro Jahr ausgegangen werden. Die gesellschaftlichen Kosten für den Test bei jeder Schwangeren würden demnach 300 Millionen Euro pro Jahr betragen. Wenn dann eines von 700 lebend geborenen Kindern das Down-Syndrom hat, kommt man auf etwa 1 000 Kinder mit Down-Syndrom, die jedes Jahr in Deutschland geboren werden. Das entspricht einem Geldbetrag von 300 000 Euro pro Down-Kind/pro Jahr, die ausgegeben werden müssten, um das Down-Syndrom schon früh vor der Geburt flächendeckend zu diagnostizieren. Ein gesundheitspolitischer Blödsinn! Mit einer solchen Summe ließe sich schon eine ordentliche Sozialstation mit mehreren Angestellten für jedes behinderte Kind mit Trisomie 21 bauen, das zur Welt kommt.

Ein zweiter Gedanke: Könnte man eine Risikobeurteilung aus den ersten beiden Ultraschalluntersuchungen der Blutuntersuchung als Vortest vorschalten, ließe sich viel Geld sparen. Das ist in der Schweiz bereits umgesetzt, wo der Bluttest nur bei auffälligem Befund oder bei familiärer Belastung Anwendung findet. In Deutschland ließen sich bei einer solchen Vortestung die Ausgaben für das Trisomie-Screening auf 1,2 Millionen Euro senken. Es würde nur da getestet, wo es Anhaltspunkte gibt. Das würde eine Ersparnis von mehr als 298 Millionen Euro bedeuten.

Noch gewichtiger als die finanziellen Argumente sind die ethischen: Gemeint sind nicht die Berichte von Schwangeren in den sozialen Netzwerken, die ihre Sorgen mit einem falsch-positiven Testergebnis berichten. Es geht auch nicht darum, dass eine riskante Chorionzottenbiopsie mit dem neuen Bluttest verhindert werden kann. Es ist vielmehr der Wechsel der Blickrichtung auf das Kind, der nachdenklich stimmen muss. Wird mit dem pränatalen Bluttest für alle Schwangeren nicht allen 1 000 Down-Syndrom-Kindern, die jedes Jahr zu erwarten sind, nach dem Leben getrachtet, wenn Abtreibung die einzige Handlungsmöglichkeit ist? Diesen Kindern, die erwiesenermaßen ein normales, glückliches und erfülltes Leben führen können, die irgendwann ihren Eltern sogar mehr bedeuten als die gesunden Geschwister?

Lebensgeschichten wie die von Tim oder von einem jungen Mann, der kürzlich eine Tanzshow im BBC gewonnen hat, finden sich in den sozialen Netzwerken. Und damit wird der Knackpunkt der Bundestagsentscheidung deutlich: Ein toller diagnostischer Fortschritt für Einzelfälle soll für jedermann finanziert werden, obwohl es eigentlich keinen wirklichen Bedarf und keine nachfolgende Therapie gibt. Und: Für wen Abtreibung nicht in Frage kommt, dem helfen auch die 300 Euro nicht, die der Staat für einen folgenlosen Bluttest bereitstellt.

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