Bei „groben“ Arztfehlern soll es leichter Schadensersatz geben
Berlin (DT/dpa/KNA) Opfer von Arztfehlern in der Fallgruppe der „groben“ Behandlungsfehler sollen leichter Schadenersatz bekommen. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum sogenannten Patientenrechtegesetz.