Di Fabio: Bundesinstitut keine Ausgabestelle für Suizidmittel
Der Staat müsse in Ausnahmefällen ein Gift für die Selbsttötung zur Verfügung stellen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr. Ein Rechtsgutachten sieht das anders. Jetzt muss ein Ausweg her.