Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben zu schützen, geboren oder nicht, behindert oder nicht, mit Migrationshintergrund oder ohne. Das Lebensrecht gilt uneingeschränkt, menschliches Leben darf nicht beendet werden. Abtreibungen sind daher verboten, weil sie menschliches Leben beenden. Dennoch beschloss die Bonner sozial-liberale Koalition 1974 eine Fristenlösung, die eine legale Abtreibung während der ersten drei Schwangerschaftsmonate vorsah.
Kommentar
Frist statt Lösung
Kalenderblatt (6): Vor 25 Jahren kippt das Bundesverfassungsgericht die gesamtdeutsche Fristenregelung.