Nach dem erschreckenden Bericht der australischen Missbrauchskommission (vgl. hierzu die Zahlen) stellt sich die Frage der Prävention von sexuellem Missbrauch. Ein Element, das in Australien diskutiert wird, ist die Lockerung des Beichtgeheimnisses. Ist das eine gute Idee? Nein, denn es nützt keinem Kind, wenn Menschen ihre Religionsfreiheit nicht mehr ausüben dürfen. Genau das steht aber bei einer entsprechenden Regelung unter dem Strich: Die Beichte wird nicht mehr von denjenigen abgelegt, die fürchten müssen, das gebeichtete Fehlverhalten werde öffentlich. Ganz gleich, ob man es auf die Straftat des sexuellen Missbrauchs beschränkt oder andere Kapitalverbrechen ebenfalls meldepflichtig macht. Im übrigen wird hierzulande (also: in ...
Beichtgeheimnis lockern?
Die Lockerung des Beichtgeheimnisses als Mittel gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern? Kindeswohl gehe vor Religionsfreiheit, so lautet die gängige Rezeption dieses Vorschlags außerhalb der Kirche. Das jedoch geht an der Sache vorbei.