Frankfurt/Main (DT/tmn) Fallen Flüge wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen. Das kann in der Praxis sowohl eine Umbuchung auf die Bahn oder einen anderen Flug bedeuten. Wie schnell das passieren muss, ist laut dem Reiserechtler Paul Degott allerdings umstritten. Auf innerdeutschen Strecken habe sich eingebürgert, Passagiere auf die Bahn umzubuchen. Dazu müssten Passagiere ihr Ticket im Internet oder an einem Check-in-Automat in einen Reisegutschein umwandeln. Ist das aus zeitlichen Gründen nicht möglich, könnten Betroffene auch einen Bahnfahrschein kaufen. Später würde der Wert des Flugtickets ersetzt werden – unabhängig davon, wie viel das Bahnticket gekostet hat.