MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Urteil für lesbische Erzieherin

Bistum Augsburg will schriftliche Begründung abwarten

Augsburg (DT/KNA/sei) Die katholische Kirche darf eine lesbische Erzieherin nicht während der Elternzeit kündigen. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag entschied, darf die Frau in dieser Zeit auch dann nicht entlassen werden, wenn ihre gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einen Loyalitätsverstoß gegen den Arbeitgeber darstellt. Das Bistum Augsburg will als Reaktion auf das Urteil zunächst eine schriftliche Begründung abwarten, teilte am Dienstag Sprecher Markus Kremser mit. Darüber hinaus behalte man sich weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit der Mitarbeiterin vor. Diese leitet eine Kindertageseinrichtung und hatte 2011 nach der Geburt ihres Kindes angezeigt, dass sie eine homosexuelle Lebenspartnerschaft ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich