Jerusalem (DT/KNA) Das Jerusalemer Amtsgericht hat das Recht auf jüdische Gebete auf dem Tempelberg bestätigt. Wie israelische Medien am Dienstag berichteten, urteilten die Richter am Montag, Juden hätten das Recht, sich auf dem Tempelberg aufzuhalten und dort zu beten. Der bisherige Status Quo am Tempelberg sieht für Gläubige aller Religionen Zugangsrechte zu dem Heiligtum vor, das Recht auf öffentliches Gebet ist Muslimen vorbehalten. Geklagt hatte der radikale jüdische Aktivist Yehuda Glick gegen das von der Polizei gegen ihn verhängte Besuchsverbot auf dem Tempelberg für die Jahre von 2011 bis 2013. Die Polizei hatte die Entscheidung damit begründet, dass Glick an dem Heiligtum gebetet habe.