Düsseldorf (DT/KNA) Die Bundesärztekammer plant eine Änderung des Berufsrechts für Mediziner im Hinblick auf die Sterbehilfe. Ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch), er stelle sich eine Formulierung vor, wonach ein Arzt Menschen beim Suizid helfen dürfe, wenn er das „mit seinem Gewissen vereinbaren könne“. Zugleich sollte aber klargestellt werden, dass dies „nicht zur Aufgabe des Arztes gehört“. Weiter betonte Hoppe: „Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen.“ Die Mediziner wollen mit der Änderung ihr Berufsrecht an die Gesetzeslage anpassen.
Sterbehilfe im Ärzterecht neu regeln
Mediziner wollen Suizidhilfe legalisieren, die „mit dem Gewissen vereinbar ist“