Darmstadt (DT/KNA) Pfarrer sind nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts immer im Dienst. Bei Pfarrern bestehe anders als etwa bei Beamten das Dienstverhältnis auch im Ruhestand fort, da die Geistlichen alle mit der Ordination erworbenen Rechte behielten und das kirchliche Disziplinarrecht weiter gelte. Die Amtsausübung sei auch im Ruhestand nicht ehrenamtlich, heißt es in dem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall ging es um einen 77-jährigen evangelischen Pfarrer, der den Karfreitags-Gottesdienst seiner früheren Gemeinde in Frankfurt gestalten wollte. Kurz vor Beginn brach er sich ein Bein. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau zeigte den Unfall der Berufsgenossenschaft an.