Berlin (DT/dpa) Das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren soll rechtlich klarer verankert werden. Dies wird in Abstimmung mit den Ländern in die geplante Reform des Tierschutzgesetzes aufgenommen, wie ein Sprecher des Bundesagrarministeriums am Montag in Berlin sagte. Damit wurde ein Bericht der „Tageszeitung“ („taz“/Montag) bestätigt. Es ändere sich nichts am Status quo, aber der rechtlichen Handhabe, erläuterte der Sprecher. Der FDP-Tierschutzexperte Hans- Michael Goldmann sagte: „Mit dem expliziten Verbot wird die Ahndung erleichtert und der Schutz der Tiere erhöht.“ Die Reform soll wohl an diesem Mittwoch im Bundestags-Agrarausschuss beschlossen werden.