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Pakistan: Todesstrafe für geistig behinderten Mann

Islamabad (DT/dpa) Ein geistig behinderter Mann soll entgegen internationalen Konventionen in Pakistan hingerichtet werden. Der Oberste Gerichtshof des Landes entschied, dass Schizophrenie keine dauerhafte geistige Behinderung sei und machte den Weg frei für die Exekution. Das bestätigte ein Beamter am Gericht. Der Angeklagte, Imad Ali, war 2002 zum Tod verurteilt worden, weil er einen Mullah ermordet hatte. Später war bei ihm laut der Menschenrechtsorganisation „Gerechtigkeits-Projekt Pakistan“ Schizophrenie diagnostiziert worden. Der Gerichtshof hatte bereits Ende September die Berufung des Angeklagten zurückgewiesen und nun die Erklärung für die Entscheidung nachgeliefert.

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