Hamm (DT/KNA) Die Kündigung eines tiefreligiösen Callcenter-Mitarbeiters ist rechtens. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied am Mittwoch, dass sich der Mann arbeitsvertragswidrig verhalten habe, indem er Verkaufsgespräche entgegen ausdrücklicher Anweisung mit der Formel „Jesus hat Sie lieb“ beendete. Damit hob das Landesarbeitsgericht ein Urteil des Arbeitsgerichtes Bochum auf.