Berlin (DT/KNA) Bundestagsabgeordnete wollen die Rechte von ehemaligen Heimkindern stärken, die behindert sind und Opfer von Gewalt wurden. Diese fielen vermutlich nicht unter das bisherige Opferentschädigungsgesetz und könnten daher keine finanzielle Unterstützung beantragen, teilte der Petitionsausschuss am Mittwoch in Berlin mit. Daher solle eine entsprechende Petition zur Änderung des Gesetzes an die Bundesregierung überwiesen werden. Betroffen sind behinderte Heimkinder, die in den Jahren nach 1945 bis Ende der 1970-er Jahre Opfer von Gewalt in Heimen wurden. Nach den Angaben der Petenten ist eine Opferentschädigung derzeit lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bisher nicht berücksichtigt
Abgeordnete: Rechte von behinderten Ex-Heimkindern stärken