Die Landesregierung in München hat das Aufhängen von Kreuzen in allen staatlichen Dienstgebäuden Bayerns beschlossen. Künftig soll jeweils im Eingangsbereich ein Kreuz als „sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“ angebracht werden, teilte die Bayerische Staatskanzlei am Dienstag mit. Dafür habe der Ministerrat eine Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats beschlossen. Die Verpflichtung gelte ab 1. Juni. Gemeinden, Landkreisen und Bezirken werde empfohlen, entsprechend zu verfahren.