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Beim Namen genannt

Beim Namen genannt

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio plädiert für die Setzung einer Obergrenze für Flüchtlinge. Gegenüber der Ulmer Südwest Presse (Mittwoch) sagte der Bonner Staatsrechtler, sollte es wieder zu einem Anschwellen der Flüchtlingszahlen in Deutschland kommen und sollte sich die Bundesregierung aus humanitären Gründen wieder dafür entscheiden, die Menschen aufzunehmen, „sollte sie für das Parlament und die Öffentlichkeit sagen, wo da die Grenze liegt“. Unbeschadet davon bleibe es dabei, dass bei Asylverfahren „eine Obergrenze nicht vorgesehen“ sei. Wenn man das sauber auseinanderhalte, sehe er da keinen verfassungsrechtlichen Konflikt.

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