Der Streit um den bekannten TV-Satiriker Jan Böhmermann (Foto: dpa) geht weiter. Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zu seinem Fall darf nicht veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Berlin stuft den Inhalt des Dokuments als Verstoß gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Unschuldsvermutung ein, falls er bekannt würde. Damit wiesen die Richter einen Eilantrag des Berliner „Tagesspiegels“ in Teilen ab, wonach weitere Einzelheiten zu dem Vermerk mitgeteilt werden sollten. Gegen Böhmermann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Böhmermann habe ein „schützenswertes berechtigtes Interesse daran, ...