Josephine Witt (Foto: dpa), die als Femen-Aktivistin in der Weihnachtsmesse 2013 im Kölner Dom fast nackt auf den Altar sprang, legte nun nach ihrer Verurteilung in zweiter Instanz Revision ein, wie eine Sprecherin des Landgerichts Köln am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Vorige Woche hatte das Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Das Gericht hatte den Antrag abgewiesen, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.