In der Debatte um rechtliche Regelungen zur Sterbehilfe plädiert der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams (Foto: dpa), für die gesetzliche Zulassung einer ärztlichen „Hilfe zum Sterben“. Diese sollte „als letztes Mittel“ möglich sein, „sofern der Patient den Tod frei verantwortlich und nachhaltig wünscht“, schreibt Bertrams in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag). Der Jurist gehört auch der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen an.