Michael Bertrams (Foto: dpa), der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes für Nordrhein-Westfalen, wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, mit seinen Urteilen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eine „Erosion tradierter Werte“ einzuleiten. Im Falle der Homo-„Ehe“ hätten sich die Karlsruher Richter von den Vorstellungen der Mütter und Väter des Grundgesetzes so weit entfernt, dass man nur schwer von einer vertretbaren Verfassungsinterpretation sprechen könne, schrieb Bertrams gestern in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stelle nach Bertrams Ehe und Familie klar und verbindlich unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.