Nicht alle Leser wissen, dass die Wahl des Titels, unter dem ein Buch erscheint, ebenso wie die Gestaltung des Umschlags keine Sache des Autors ist, sondern unter die Gestaltungshoheit des Verlages fällt, weshalb die Verantwortung für das Ge- oder Misslingen der „Verpackung“ allein diesem zuzurechnen ist. Der Verlag kann dem Autor zwar ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Umschlags einräumen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Mehr Flexibilität gewünscht
Was hier ins Gespräch gebracht ist, hilft dem Lebensschutz nicht