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Orientierung für den Islamunterricht in Bayern gibt das Grundgesetz

Der Islamunterricht soll in Bayern Wahlpflichtfach werden. Neben den Inhalten der Religion geht es um die Werte des Grundgesetzes.
Winfried Bausback (CSU)
Foto: Peter Kneffel (dpa) | Der ehemalige Justizminister Winfried Bausback erklärt: Das vorgeschlagene neue Wahlpflichtfach ist kein Religionsunterricht im verfassungsrechtlichen Sinne.

Das Bayerische Kabinett hat in der letzten Woche beschlossen, durch einen Gesetzesentwurf den bisher in dem Bundesland durchgeführten Modellversuch „Islamischer Unterricht“ als neues Wahlpflichtfach einzuführen. Wie diese Entscheidung politisch einzuordnen ist, erklärt Winfried Bausback im Gespräch mit der „Tagespost“. Der Juraprofessor ist Landtagsabgeordneter und war zuvor bayerischer Justizminister.  Herr Professor Bausback, was ist Gegenstand dieses bayerischen Modells des Islamischen Religionsunterrichts? Das vorgeschlagene neue Wahlpflichtfach ist kein Religionsunterricht im verfassungsrechtlichen Sinne auf der Grundlage der Artikel 7 Absatz III des Grundgesetzes und 136 Absatz II der Bayerischen ...

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