MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Ende des Sonderwegs

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes könnte zu einer Zäsur im kirchlichen Arbeitsrecht werden. Von Heinrich Wullhorst
Die Klägerin: Vera Egenberger zog vor das Bundesarbeitsgericht
Foto: dpa | Die Klägerin: Vera Egenberger zog vor das Bundesarbeitsgericht. Die konfessionslose Sozialpädagogin aus Berlin hatte sich auf eine Referentenstelle bei der Diakonie beworben und war abgelehnt worden.

Der dritte Weg der Kirchen im Arbeitsrecht wird von den Gerichten zunehmend mit „Betreten verboten“-Schildern versperrt. Am vergangenen Donnerstag hat der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt entschieden, dass die Diakonie einer abgelehnten Stellenbewerberin eine Entschädigung in Höhe von 3 900 Euro zahlen muss. Die konfessionslose Sozialpädagogin aus Berlin hatte geklagt, weil ihre Bewerbung auf eine Referentenstelle erfolglos geblieben war. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass das evangelische Werk die Bewerberin wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit unzulässig benachteiligt habe.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich