Der dritte Weg der Kirchen im Arbeitsrecht wird von den Gerichten zunehmend mit „Betreten verboten“-Schildern versperrt. Am vergangenen Donnerstag hat der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt entschieden, dass die Diakonie einer abgelehnten Stellenbewerberin eine Entschädigung in Höhe von 3 900 Euro zahlen muss. Die konfessionslose Sozialpädagogin aus Berlin hatte geklagt, weil ihre Bewerbung auf eine Referentenstelle erfolglos geblieben war. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass das evangelische Werk die Bewerberin wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit unzulässig benachteiligt habe.
Ende des Sonderwegs
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes könnte zu einer Zäsur im kirchlichen Arbeitsrecht werden. Von Heinrich Wullhorst