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Eine Frage des Gewissens

Gewissensentscheidungen dürfen niemals elementare Rechte Dritter verletzen. Zu prüfen wäre also immer, ob in den jeweiligen Fällen die Würde des Menschen – höchster Wert einer Gesellschaft und oberste Richtschnur zur Prüfung von Normen – verletzt ist.
Torte mit figürlicher Nachbildung Homosexueller
Foto: Jörg Loeffke (KNA) | Männliche Figuren auf einer Hochzeitstorte

Ob ein Bäcker oder Metzger eine Torte oder ein Spanferkel für einen Parteitag oder eine Hochzeit zur Verfügung stellt, ist zunächst eine wirtschaftliche Entscheidung, dann aber auch – wie jede Entscheidung – eine, die vor dem Gewissen Bestand haben muss. Das Gewissen wiegt schwerer als der Geldbeutel, wenn der Bäcker oder Metzger wirtschaftliche Nachteile in Kauf nimmt, weil und soweit er auf das Geschäft verzichtet, um eine Veranstaltung, deren Anliegen bzw. Anlass er ablehnt, nicht mit seiner Torte oder seinem Spanferkel zu unterstützen. Dann sprechen wir von einer  Gewissensentscheidung, weil hier der Bruch mit dem im Allgemeinen zu erwartenden Verhalten eingetreten ist. Letztlich sind aber alle Entscheidungen ...

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