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Abtreibung: Die Ampel und die "Kultur des Todes"

Kommende Woche soll das Parlament auf Geheiß der Bundesregierung das Werbeverbot für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen.
Abtreibungsaktivistin
Foto: Bob Daemmrich (ZUMA Press Wire) | Werbeverbot für Abtreibung wird fallen. Erstmals behauptet ein Gesetzentwurf in Deutschland ein "Recht des Schwangerschaftsabbruchs".

Einige Abtreibungslobbyisten werden den Champagner schon kaltgestellt haben. Am 23. Juni will der Bundestag, beginnend um 9.00 Uhr, ein letztes Mal über die von den Ampelparteien betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattieren. Für die "Zweite und Dritte Lesung" des von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches   Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (  219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch" (BT-Drucksache 20/1635) sieht die Tagesordnung eine Debatte von 80 Minuten vor.

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