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„Fauler Kompromiss“

Am Neutralitätsgesetz der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg hagelt es Kritik von allen Seiten. Von Heinrich Wullhorst

Stuttgart (DT) Objektivität des Gerichtswesens in der Bundesrepublik Deutschland wird nur selten in Frage gestellt. Das hängt damit zusammen, dass die Bevölkerung den Richterinnen und Richtern zugesteht, dass sie getreu ihres Amtseides „ohne Ansehen der Person urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“. Eine ähnliche Verpflichtung trifft die Beamten der Staatsanwaltschaft. Dennoch hat die Landesregierung von Baden-Württemberg jetzt ein sogenanntes „Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes“ beschlossen.

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